Canon DR-E10 Gleichstromkuppler (5112B001)
Artikelnr.: 136996
Hersteller-Artikel-Nr.: 5112B001
EAN-Code: 4960999688985
Warengruppe: Digitale Kameras Zub
Hersteller: Canon
Außenmaße (B x T x H): 58 mm x 79 mm x 20 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.02kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
0
Lieferzeit ab Versandlager:Derzeit nicht lieferbar.
€ 45.90 inkl. Mwst zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Merkmale | |
Zweck: | Kamera |
Netzteiltyp: | Drinnen |
Kompatibilität: | EOS Rebel T3 EOS 1100D |
Design | |
Produktfarbe: | Schwarz |
Logistikdaten | |
Warentarifnummer (HS): | 85044095 |
Beschreibung
Ideal für lang andauernde Aufnahmen, von der Zeitraffer-Fotografie bis zum Interview. Ersetze einfach den Akku deiner kompatiblen DSLR durch diesen Gleichstromkuppler und die Kamera ist direkt mit dem Stromnetz verbunden ideal bei längerem Gebrauch.Zubehör
Produktbilder
Weitere Produktinformationen:
Eine ggf. ausgeschriebene/inbegriffene Garantie/Herstellergarantie wird durch den Hersteller des Produktes gewährt. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich mindestens auf das Land Deutschland. Inbegriffen sind mindestens alle Mängel die innerhalb der Garantiezeit entstehen und nicht von Ihnen verursacht wurden. Die Garantiebedingungen und Kontaktdaten samt der Erfordernisse für die Geltendmachung der Garantie sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller einsehbar. Für das aktuelle Produkt finden Sie diese Informationen unter folgendem Link: (www.canon.de). Bitte wenden Sie sich zur Abwicklung der Herstellergarantie an den Garantiegeber. Die gesetzlichen Mängelrechte (Gewährleistungspflicht) gemäß den §§ 437ff. BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) von 24 Monaten werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Bei Fragen zu den genauen Bedingungen der Herstellergarantie Ihres Produktes wenden Sie sich bitte an info@informaxx.de
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.